Die Revision des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) geht trotz Corona-Krise weiter und orientiert sich inhaltlich an der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU. Die Fiskalisierung der Kassensysteme betrifft lediglich Deutschland und ist dennoch ein interessantes Thema für den Schweizer Handel.
Ziel der DSG/DSGVO ist die Vereinheitlichung der Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Firmen und öffentliche Institutionen. Informationen, die sich direkt oder indirekt mit einer Person in Verbindung bringen lassen, wie Vorname, Fotos, E-Mail-Adresse, IP-Adressen oder Social Media-Inhalte gelten als personenbezogene Daten. Personenbezogene Daten werden beispielsweise von Unternehmen genutzt, die eine mit Google-Analytics verbundene Website betreiben. Voraussetzung für deren Nutzung ist die Einwilligung der Website-Besucher. Die Einführung der DSGVO diente zum Schutz der EU-Bürger in Bezug auf die Verarbeitung und Nutzung ihrer Daten.
Um allfällige Geldstrafen zu vermeiden, ist es dringend notwendig bereits vorliegende Richtlinien, Verträge und interne Prozesse auf Datenschutzerklärungs-Komptabilität zu prüfen. Da die Schweizer Wirtschaft auf den unkomplizierten Datenaustausch mit der EU angewiesen ist, ist auch das baldige Inkrafttreten des DSG in der Schweiz sehr wahrscheinlich. Die Revision des Schweizer Datenschutzgesetzes ging lange Zeit sehr langsam und stockend voran.
Im Frühjahr 2021 findet nun aber die Differenzbereinigung zwischen National- und Ständerat statt, was ein Inkrafttreten in der Schweiz im Jahr 2021 voraussehen lässt. Am 25. Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der EU in Kraft getreten. Einige Unternehmen, die ihren Firmensitz in der Schweiz haben, jedoch in der EU tätig sind, sind bereits seit der Einführung betroffen. Dasselbe gilt für Schweizer Unternehmen mit einem oder mehreren Standorten in der EU (1) (2) (3).
Wir empfehlen schon jetzt die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten, um bestmöglich auf die neuen datenschutzrechtlichen Anforderungen vorbereitet zu sein. Angelehnt an die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zeichnen sich die folgenden Anforderungen ab:
In allen Bundesländern in Deutschland, ausser in Bremen, wurde die Frist zur TSE-Aufrüstung auf den 31. März 2021 verschoben. TSE ist eine technische Sicherheitseinrichtung, welche das Manipulieren von Kassenaufzeichnungen im Nachhinein verhindert.
Der Starttermin für die Einführung der TSE war ursprünglich Januar 2020. Aufgrund der Tatsache, dass zu diesem Zeitpunkt keine zertifizierte TSE verfügbar war, wurde die Einführung auf den 01. Oktober 2020 verschoben, da bis dahin auch Kassensoftware-Anbieter die Integration einer elektronischen Aufzeichnungsfunktion im Sortiment haben sollten.
Händler mussten allerdings bis zum 30. September 2020 entweder eine neue Kasse mit einer technischen Sicherheitseinrichtungs-Funktion (TSE) bestellt oder eine Erweiterung um die TSE für die bestehende Kasse in Auftrag gegeben haben.
Aktuell gelten in Deutschland folgende Regeln:
(1) Schweizer Datenschutzgesetz - Das muss man 2020 wissen
https://www.it-markt.ch/storys/2020-01-28/schweizer-datenschutzgesetz-das-muss-man-2020-wissen
(2) DSGVO – eine europäische Verordnung, die auch die Schweiz betrifft
https://www.postfinance.ch/de/unternehmen/beduerfnisse/business-inspirierend-erzaehlt/dsgvo-mwst-und-co.html?gclid=CjwKCAjwiaX8BRBZEiwAQQxGx2u-bxO1GB_moKI2ufO3LpSko9xrDFHMea2pMXhnKiKrg7kNtJz11RoC9PgQAvD_BwE
(3) KMU.admin.ch - EU Regelungen zum Datenschutz
https://www.kmu.admin.ch/kmu/de/home/praktisches-wissen/kmu-betreiben/e-commerce/eu-regelung-zum-datenschutz.html
(4) Registrierkassen - Worauf müssen Händler achten
https://www.handwerksblatt.de/themen-specials/registrierkassen-worauf-muessen-haendler-achten/kassenfuehrung-tse-oder-neue-kasse-bis-30-september-bestellen
(5) Fiskalisierung in Deutschland
https://www.polynorm.ch/aktuelles/2019/fiskalisierung-in-deutschland-kassensichv-tse/