Was ist die Kassensicherungsverordnung?
Die Fiskalisierung für Kassensysteme gibt es bereits in einigen europäischen Ländern. In Deutschland ist es am 01.01.2020 so weit, dann tritt die Kassensicherungsverordnung (KassSichV) in Kraft. Die Verordnung präzisiert die Anforderungen des Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen, §146a der Abgabeordnung (AO) und die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD). Ziel ist, Steuerbetrug und Kassen-Manipulationen durch lückenlose Erfassung von Bezahlvorgängen zu vermeiden.
Das Gesetz betrifft grundsätzlich alle POS-Lösungen, sowohl computergestützte Systeme als auch Registrierkassen und Drucker. Eine Ausnahme sind Kassensysteme, die nach dem 25.11.2010 gekauft wurden und nachweisbar bauartbedingt nicht aufrüstbar sind. Diese können noch bis 2022 eingesetzt werden, vorausgesetzt sie erfüllen die gesetzlichen Anforderungen zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen (GoDB/GDPdU). Die bisherigen Gesetze wie die GoDB (2014) und das Gesetz zur Kassennachschau (2018) gelten weiterhin für alle Kassensysteme.